Zur Einstimmung


Der Vorstand für Sport des WTTV möchte mit den nachfolgenden Beschlüssen für eine den Umständen angemessene Rückkehr zum Spielbetrieb sorgen. Wir sind sicher, dass sich viele Tischtennissportler nach dem (unvermeidbaren) Saisonabbruch im März auf die neue Saison freuen, auch wenn sie mit der einen oder anderen „Besonderheit“ aufwartet. Unsere Beschlüsse finden hoffentlich auch bei denen Zustimmung, denen die Reaktivierung des Vereinslebens nach dem teilweise vollständigen Zusammenbruch im Frühjahr am Herzen liegt. Lassen Sie uns den Schritt wagen, auch wenn sich Probleme fast zwangsläufig einstellen und immer wieder neue Fragen auftauchen werden. Wir schaffen das!


Beschlussfassung des Vorstands für Sport des WTTV


Der Vorstand für Sport des WTTV hat am 17.8.2020 per Umlaufverfahren beschlossen, dass unter Anwendung der Vorschriften des Abschnitts M der WO nachfolgende Regeln mit sofortiger Wirkung (ggf. auch rückwirkend für Mannschaftskämpfe, die bereits ausgetragen wurden) in allen Spiel- und Altersklassen im Zuständigkeitsbereich des WTTV (einschließlich seiner Bezirke und Kreise) in Kraft treten:

  1. Mannschaftskämpfe aller Spielsysteme werden ohne Doppel ausgetragen.
    a) Es sind alle vorgesehenen Einzel auszutragen. Das Ergebnis eines Mannschaftskampfes reicht dann z. B. im 6er-Paarkreuzsystem und im Werner-Scheffler-System von 12:0 bis 6:6, im Bundessystem von 8:0 bis 4:4 – bei unvollständigem Antreten beider Mannschaften unter Abzug der nicht zur Austragung kommenden Einzel.
    b) Es bleibt in allen Spiel- und Altersklassen bei der geplanten Vergabe von Tabellenpunkten, in aller Regel also bei zwei Tabellenpunkten für Spielsysteme, die sonst mit dem Siegpunkt beendet werden, und bei vier Tabellenpunkten für Spielsysteme, bei denen immer alle Spiele zur Austragung kommen.
    c) Die Wertung von Mannschaftskämpfen im Rahmen eines K.-o.-Systems (Pokal, Mannschafts-meisterschaften) erfolgt durch Anwendung der Vorschriften gemäß WO E 2.6.
    d) Technischer Hinweis für Vereine und Spielleiter: click-TT wird auf den „Doppelverzicht“ vorbereitet. Das entsprechende Update wird voraussichtlich am 25.8.2020 installiert. Spielberichte vom 24.8.2020 (oder früher) sollten bis dahin zurückgehalten werden. Falls Fehler auftreten, die die Eingabe des Spielberichts erschweren oder verhindern, bitten wir um einen Hinweis an unseren Verbandsadministrator (werner.almesberger@wttv.de).
  2. Die Vorschriften für die Absetzung von Mannschaftskämpfen (WO G 6.1) werden wie folgt ergänzt: Die Absetzung eines Mannschaftskampfes durch den zuständigen Spielleiter darf auch dann erfolgen, wenn die Hallenkapazität durch behördliche Anordnungen eingeschränkt wird oder die Austragungsstätte unter Hinweis auf das Infektionsgeschehen erst gar nicht zur Verfügung steht. Der Antrag auf Absetzung ist seitens des Vereins unter Vorlage einer amtlichen Mitteilung zu stellen. Die Antragsfristen gemäß WO G 6.1.6 werden für die genannten Fälle außer Kraft gesetzt.
  3. Bezüglich der Nachverlegung von Mannschaftskämpfen wird festgelegt, dass Anträgen auch noch am Tage der ursprünglich geplanten Austragung stattgegeben werden darf – ohne Beachtung der dort (WO G 6.2.7) genannten Ausschlüsse.
  4. Der letztmögliche Spieltag der Vorrunde (derzeit im Rahmenterminplan ausgewiesen mit dem 6.12.2020) wird für gemäß Punkt 2 und 3 abgesetzte oder verlegte Mannschaftkämpfe auf den 13.12.2020 verlegt. Zu beachten ist in diesen Fällen eine mögliche Kollision mit den West-deutschen Meisterschaften der Jungen/Mädchen.
  5. Bei allen weiterführenden Veranstaltungen mit Individualwettbewerben gemäß WO A 11.1 (hier: Kreis-/Bezirksmeisterschaften und Westdeutsche Meisterschaften) werden weder Doppel noch Mixed ausgetragen.
  6. Alle Spielleiter im WTTV werden gebeten, über alle Vereinsanfragen, die durch personelle Probleme wie Corona-Erkrankungen und Fälle behördlich angeordneter Quarantäne ausgelöst werden, im Rahmen des billigen Ermessens zu entscheiden. Freiwillige Quarantänen oder der Teilnahmeverzicht wegen des Ansteckungsrisikos erfordern üblicherweise eine Ersatzgestellung und begründen keine Spielabsetzung.
  7. Der Vorstand für Sport empfiehlt allen Bezirken und Kreisen, auf die Austragung von Mannschaftswettbewerben für Seniorinnen und Senioren zu verzichten.
  8. Die vorgenannten Regelungen Nr. 1 bis 7 gelten für die gesamte Dauer der Vorrunde. Für die Rückrunde ist eine Beschlussfassung etwa Anfang/Mitte Dezember vorgesehen, sofern besondere Umstände nicht eine frühere Entscheidung erzwingen.

Erläuterungen zu den Beschlüssen

  1. NRW ist seit einigen Tagen das Bundesland mit den meisten Corona-Fällen. Von den etwa 12.000 aktiven Fällen im Bundesgebiet entfallen allein auf NRW fast die Hälfte. Kurzum: Von Entwarnung kann keine Rede sein.
  2. Was Corona-Verordnungen erlauben, muss mit Blick auf das Infektionsgeschehen noch lange nicht sinnvoll sein. Der Vorstand für Sport vertritt eine eher konservative Sichtweise, die nach unserer Meinung mit der Aufnahme des Spielbetriebes in der Saison 2020/21 deutlich besser harmoniert als die vollständige Nutzung des erlaubten Spielraumes. Damit berücksichtigen wir nicht nur die Interessen der sog. „Risikogruppen“, sondern auch die Vorbehalte vieler Eltern, die den uneingeschränkten Einstieg ihrer Kinder in den Sportbetrieb 2020/21 mit Sorge betrachten.
  3. Tischtennis ist im Sinne der Corona-Verordnungen eine Zwitter-Sportart. Im Einzel betreiben wir kontaktfreien Sport, damit praktisch ohne besondere Einschränkungen außerhalb der üblichen Hygienevorschriften. Sobald das Doppel hinzukommt, werden wir zur „nicht kontaktfreien“ Sportart, u. a. mit der Einschränkung von max. 30 Personen. Diese Beschränkung trifft vor allen Dingen große Vereine, wo am Wochenende auch mal drei bis fünf Heimspiele gleichzeitig anstehen. Das ist – je nach Spielsystem – mal unerheblich, mal undurchführbar.
  4. Die Beschlussfassung erfolgte im Rahmen der Bestimmungen der Geschäftsordnung des Vorstands für Sport (hier besonders: Punkt IV Abs. 3 und 4), wurde dem Präsidium des WTTV zur Kenntnisnahme übermittelt und genügt insoweit auch den Bestimmungen des § 54 der Satzung des WTTV.

gez. Lars Czichun
Westdeutscher Tischtennis-Verband e.V.
Vizepräsident Sport