Beschlussfassung des Vorstands für Sport des WTTV                  31.12.2021

Der Vorstand für Sport des WTTV hat per Umlaufverfahren einstimmig beschlossen, dass unter
Anwendung der Vorschriften des Abschnitts M der WO ab sofort gilt:
1. Der Spielbetrieb in allen Spiel- und Altersklassen des WTTV (einschließlich seiner Bezirke und
Kreise) wird bis zum 31.1.2022 unterbrochen.
Ausnahme: Ein Mannschaftskampf darf stattfinden, wenn beide Mannschaften sich einvernehmlich über die Austragung verständigen. Hierbei sind selbstverständlich die jeweils aktuellen
behördlichen Vorschriften zu beachten. (Für die Vereinbarung zur Austragung eines Mannschaftskampfes kann das Verlegungsmodul in click-TT verwendet werden: Eine Mannschaft
beantragt eine um eine Minute geänderte Anfangszeit, die andere bestätigt diese „Verlegung“.
Danach gelten die üblichen Regelungen zu Terminvereinbarungen und Spielverlegungen.)
2. Alle Vereine im WTTV werden gebeten, Punktspiele, die nicht wie geplant im Januar 2022
stattfinden, einvernehmlich nachzuverlegen. Der Zeitrahmen hierfür wird bis zum 24.4.2022
verlängert, für vereinsinterne Spiele jedoch nur bis zum 20.2.2022.
3. Alle Spielleiter im WTTV, in den Bezirken und Kreisen werden angewiesen, am 1.2.2022 Punktspiele, die noch nicht gemäß Punkt 2 verlegt wurden, unter Beachtung der dort genannten
Fristen nach eigenem Ermessen neu anzusetzen.
4. Die Entscheidung darüber, ob
a) die Spielzeit nach der Unterbrechung fortgesetzt wird, oder
b) der Zeitraum der Unterbrechung verlängert wird, oder
c) die Hauptrunde auf eine einfache Runde (die bereits abgeschlossene Vorrunde) verkürzt wird,
ist Gegenstand der nächsten Beschlussfassung, welche gegen Ende Januar zu erwarten ist.
5. Die Unterbrechung des Spielbetriebes bis zum 31.1.2022 gilt auch für Turniere (Westdeutsche
Meisterschaften, Ranglistenspiele, offene Turniere) und Pokalwettbewerbe (auch für die
Pokalendrunde NRW-Liga am 9.1.2022).
Ausnahme: Turniere im Rahmen des andro WTTV-Cups dürfen stattfinden.
Begründung: Die Teilnahme an diesen Turnieren ist freiwillig (anders als bei offiziellen Wettbewerben, wo nach erfolgter Qualifikation oder Nominierung eine gewisse Verpflichtung zur
Teilnahme entsteht) und die Teilnehmerzahl ist begrenzt (anders als bei offenen Turnieren).
Die Beschlussfassung erfolgte im Rahmen der Bestimmungen der Geschäftsordnung des Vorstands
für Sport (hier besonders: Punkt IV Abs. 3 und 4), wurde dem Präsidium des WTTV zur Kenntnisnahme übermittelt und genügt insoweit auch den Bestimmungen des § 54 der Satzung des WTTV.
gez. Lars Czichun
Vizepräsident Sport
Westdeutscher Tischtennis-Verband e.V.

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