Jugendordnung

Jugendordnung – TTC Petershagen/Friedewalde e. V.


Präambel
Der Verein und die Vereinsjugend treten für einen integrativen und auf Inklusion bedachten Kinder- und Jugendsport und für Fairness im Sport ein. Sie verurteilen jegliche Form der Gewalt und des Missbrauchs, unabhängig davon, ob sie/er körperlicher, seelischer, sexueller oder anderer Art ist.


§ 1 Name und rechtliche Stellung
Alle Vereinsmitglieder unter 27 Jahren, sowie alle innerhalb des Jugendbereiches gewählte und berufene Mitarbeiter*innen bilden die Jugend des Vereins TTC Petershagen/Friedewalde e.V.
Die Jugend des Vereins TTC Petershagen/Friedewalde e.V. führt und verwaltet sich selbstständig und entscheidet über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel.
Die Jugend des Vereins TTC Petershagen/Friedewalde e.V. unterliegt, soweit nicht durch die Satzung Ausnahmen erlaubt sind, vollständig der Satzung des Vereins TTC Petershagen/Friedewalde e.V. Sofern die Jugendordnung zu einem Sachverhalt keine Regelungen trifft, gelten analog die Regelungen der Satzung.
Die Jugend im Verein TTC Petershagen/Friedewalde e.V. ist anerkannter Träger der freien Jugendhilfe auf Basis des Bescheids des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 20.10.1971 an die Sportjugend NRW (zuletzt bekannt gemacht im Ministerialblattes NRW Teil 1 vom 11.6.2015) in der jeweils gültigen Fassung.


§ 2 Aufgaben/Ziele/Grundsätze
1.) Der Jugend sind folgende Grundsätze wichtig:
a) Fair Play
b) Respekt
c) Mitbestimmung
d) Mitverantwortung
e) Gleichberechtigung
f) Gewaltfreiheit
g) Prävention sexualisierter Gewalt
h) Spiel und Sport
i) Inklusion, Integration
2.) Die Jugend ist in folgenden sportlichen und außersportlichen Aufgabenbereichen aktiv:
a) Förderung des Tischtennissports
b) Integration von Geflüchteten

§ 3 Schutz vor sexualisierter und interpersoneller Gewalt
1.) Die Jugend im Verein TTC Petershagen/Friedewalde e.V. ist ein sicherer Ort für alle Menschen, insbesondere Kinder und Jugendliche. Sie verurteilt jede Form von Gewalt, egal ob psychischer, physischer oder sexueller Art. Der Jugendausschuss trifft notwendige und geeignete Maßnahmen, um einen effektiven Schutz von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten und stellt die Sensibilisierung
zu diesem Thema aller Mitarbeiter*innen und Mitglieder in der Vereinsjugend und eine entsprechende Qualifizierung sicher.
2.) Die Jugendabteilung setzt das im TTC Petershagen/Friedewalde e.V. geltende Schutzkonzept zur Verhinderung von Gewalt um und arbeitet gemeinsam mit dem Vereinsvorstand an dessen fortlaufender Weiterentwicklung. Die Verantwortung über die Durchsetzung obliegt dem Jugendausschuss. Die Aufarbeitung von Vorfällen erfolgt in der Vereinsjugend durch die im Schutzkonzept benannten Personen, welche durch den Jugendausschuss unterstützt werden.


§ 4 Gremien/Organe der Jugend
Die Organe der Jugend des Vereins TTC Petershagen/Friedewalde e. V. sind:
a) Jugendversammlung
b) Jugendausschuss


§ 5 Jugendversammlung
Die Jugendversammlung ist das höchste Organ der Jugend des Vereins TTC Petershagen/Friedewalde e.V.
1.) Zusammensetzung
Die Jugendversammlung setzt sich aus allen Kindern und Jugendlichen zwischen 10 und 26 Jahren, die Mitglied im Verein TTC Petershagen/Friedewalde e.V. sind, zusammen. Sie alle dürfen sich einbringen und bei Wahlen und Entscheidungen mitbestimmen (aktives Wahlrecht). Die Stimme ist nicht übertragbar.
2.) Regelungen zur Durchführung
Die Jugendversammlung kann als Präsenzveranstaltung, digitale Veranstaltung oder hybride Veranstaltung ausgerichtet werden.
Die Entscheidung trifft der Jugendausschuss und gibt diese bei der Einladung bekannt. Es ist sicherzustellen, dass alle Mitglieder ihre Mitgliedschaftsrechte wahrnehmen können. Die Jugendversammlung ist unabhängig von der Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Die teilnahmeberechtigten Personen haben keinen Anspruch darauf, virtuell an einer Jugendversammlung teilzunehmen, die als Präsenzversammlung durchgeführt wird.
Die ordentliche Jugendversammlung findet jährlich im Vorlauf zur Mitgliederversammlung des Vereins statt.

Eine außerordentliche Jugendversammlung muss auf begründeten Antrag, welcher von mindestens 1/3 aller stimmberechtigten Mitglieder der Jugendversammlung unterzeichnet ist und in Textform beim Jugendausschuss eingeht oder auf Basis eines Beschlusses von mindestens 50 % des Jugendausschusses einberufen werden.

3.) Aufgaben
Die Aufgaben der Jugendversammlung sind:
a) Beratung und Beschlussfassung über vorliegende Anträge
b) Entgegennahme des Kassenberichtes
c) Entlastung des Jugendausschusses
d) Beschlussfassung über die Änderung der Jugendordnung
e) Wahl des Jugendausschusses
f) Festlegung der Grundsätze und Richtlinien für die Vereinsjugendarbeit
g) Genehmigung des Haushaltsplans und somit Festlegung der Verwendung der Mittel der Jugend


4.) Einladung und Anträge
Die (ordentliche und außerordentliche) Jugendversammlung wird durch den Jugendausschuss durch Bekanntgabe über folgende Kanäle in Textform: E-Mail, Internetseite des Vereins, bis spätestens zwei Wochen vor der Versammlung einberufen. Anlagen zur Einladung können auch über einen Link (z.B. zu einer Cloud) oder andere technische Möglichkeiten zur Verfügung gestellt werden.
Jedes stimmberechtigte Mitglied der Jugendversammlung sowie der Jugendausschuss kann/können einen Antrag an die Jugendversammlung stellen. Anträge müssen dem Jugendausschuss bis eine Woche vor der Jugendversammlung vorliegen. Dringlichkeits-/Änderungsanträge können im Rahmen der Sitzung gestellt werden.


5.) Wahlen/Abstimmungen
Alle Abstimmungen gelten bei einer einfachen Mehrheit als angenommen. Eine Abstimmung kann geheim erfolgen, wenn dies auf Antrag mit einfacher Mehrheit beschlossen wird.


§ 6 Jugendausschuss
Der Jugendausschuss besteht aus:
a) Der/Die Jugendvorsitzende b) Der/Die stellvertretende Jugendvorsitzende
c) Bis zu fünf Beisitzerinnen für verschiedene Aufgaben (z. B. Finanzen, Öffentlichkeitsarbeit, Sport, Bildung) Es sollte bei den Wahlen auf Parität geachtet werden. Gewählt werden kann jedes Vereinsmitglied, welches zum Zeitpunkt der Wahl mindestens 12 Jahre alt ist. ZumZur Vorsitzenden und stellv. Vorsitzenden können nur Personen gewählt werden, welche zum Zeitpunkt der Wahl bereits 18 Jahre alt sind. Zum/Zur Beisitzer*in Finanzen können nur Personen gewählt werden, welche zum Zeitpunkt der Wahl bereits mindestens 18 Jahre alt sind.

Die Wahl erfolgt für 2 Jahre.
Der/Die Jugendvorsitzender repräsentiert die Jugend im Vorstand des Gesamtvereins und nach außen. Außenvertretungsaufgaben werden im Verhinderungsfall von der Stellvertretung übernommen.
Bei vorherigem Austritt/Ausscheiden eines Mitglieds des Jugendausschusses wird eine Nachwahl bis zum Ende der eigentlichen Amtsperiode angestrebt.
Gemäß Satzung des TTC Petershagen/Friedewalde e.V. wird der Jugendwart von der Mitgliederversammlung gewählt, so dass die Wahl derdes Jugendvorsitzendem diesbezüglich einem Vorschlag zur Wahl des Jugendwartes gleichkommt. Diesem sollte durch die Mitgliederversammlung entsprochen werden. Der Jugendausschuss ist für alle Aufgaben, die die Jugend betreffen und nicht durch die Jugendversammlung wahrgenommen werden, zuständig. Sitzungen des Jugendausschuss sind durch dendie Jugendvorsitzende oder in Vertretung durch dendie Stellvertreterin einzuberufen.

§ 7 J-TEAM
Das J-TEAM des Vereins TTC Petershagen/Friedewalde e. V. ist ein Zusammenschluss aus allen jungen Engagierten von 13 bis 26 Jahren, die sich im Rahmen von Projekten und Maßnahmen im Verein engagieren. Jeder, derdie möchte, kann sich dem J-TEAM anschließen. Das J-TEAM kann Vorschläge und Ideen an den Jugendausschuss weiterleiten und arbeitet eng mit diesem zusammen.


§ 8 Inkrafttreten/Gültigkeit/Änderungen
Gemäß Satzung des TTC Petershagen/Friedewalde e.V. §9 Abs. 9g ist es Aufgabe der Mitgliederversammlung „Beschlussfassung über Ordnungen und deren Änderungen“ zu tätigen.
Änderungen an der Jugendordnung sollten nur von der Jugendversammlung an die Mitgliederversammlung herangetragen werden, wenn mindestens 3/4 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder dieser Änderung zustimmen.
In der nächsten Mitgliederversammlung wird dann über Änderungen abgestimmt.

Die Jugendordnung wurde am 09.01.2026 von der Mitgliederversammlung verabschiedet.